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   OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 35/90   

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https://dejure.org/1990,3048
OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 35/90 (https://dejure.org/1990,3048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.1990 - 20 U 35/90 (https://dejure.org/1990,3048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 20 U 35/90 (https://dejure.org/1990,3048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Brand; Feuer; Wärmeenergie; Ausbreitung; Versicherungsfall; Grobe Fahrlässigkeit; Kaminfeuer; Zündmaterial; Kamin; Zimmerbrand; Feuerlöscher; Unterlassung; Feuerschaden; Obliegenheit; Obliegenheitsverletzung; Schadensbild; Untersuchung; Sachverständiger; Ermitllung; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VHB § 3 A Nr. 1; VHB § 13 Nr. 1; VGB § 3 Nr. 1; VGB § 15 Nr. 1
    Obliegenheiten des VN bei Verursachung eines Zimmerbrandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 361
  • VersR 1991, 923
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 35/90
    Danach führen selbst vorsätzliche, aber folgenlose Obliegenheitsverletzungen, dann nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Verstoß generell nicht geeignet war, berechtigte Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden oder wenn nur ein geringes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (ständige Rechtsprechung, s. für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung z.B. BGH VersR 77, 1021; 83, 674; Senat VersR 81, 330).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 35/90
    Danach führen selbst vorsätzliche, aber folgenlose Obliegenheitsverletzungen, dann nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Verstoß generell nicht geeignet war, berechtigte Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden oder wenn nur ein geringes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (ständige Rechtsprechung, s. für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung z.B. BGH VersR 77, 1021; 83, 674; Senat VersR 81, 330).
  • OLG Hamm, 12.12.1980 - 20 U 173/80

    Wohngebäudeversicherung; Leistungsfreiheit; Falsche Angaben; Anzeigepflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 35/90
    Danach führen selbst vorsätzliche, aber folgenlose Obliegenheitsverletzungen, dann nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Verstoß generell nicht geeignet war, berechtigte Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden oder wenn nur ein geringes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (ständige Rechtsprechung, s. für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung z.B. BGH VersR 77, 1021; 83, 674; Senat VersR 81, 330).
  • OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Entstehen eines Brandes durch unbeaufsichtigten

    In subjektiver Hinsicht muss es sich weiterhin um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (Prölss/Martin, WG Kommentar, 26. Aufl. 1998, § 61 Rn. 11 ff., § 6 Rn 117 m.w.N.; BGH VersR 1977, 465 und VersR 1976, 649, 650; vgl. zur Problematik Kaminbrand OLG Hamm VersR 1991, 923).
  • OLG Hamm, 07.12.2005 - 20 U 91/05

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzungen des

    Diese vom Versicherungsnehmer einzuhaltende Verhaltensnorm, jede Untersuchung im vorgenannten Sinne zu gestatten, die erst durch ein Untersuchungsverlangen des Versicherers ausgelöst wird (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - 20 U 35/90 - VersR 1991, 923), beinhaltet im Falle der versicherten Gefahr "Einbruchsdiebstahl" (§ 3 Nr. 2 VHB 84) auch die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, eine Besichtigung der Wohnung, in die eingebrochen worden ist, durch einen Beauftragten des Versicherers zu gestatten.
  • OLG Hamm, 12.05.1993 - 20 U 346/92

    Verschrottung einer Heizung nach Fotografie des Schadensbildes

    Keine Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Obliegenheitsverletzung nach § 15 Nr. 1 c VGB 62 bei Verschrottung einer angeblich schadhaften Heizungsanlage vor sachverständiger Begutachtung, wenn das Schadensbild vorher fotografiert wurde (i. A. an VersR 1991, 923 (924).
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